Häufig gestellte Fragen zur Scheibentönung
Bei unserer nachträglichen Scheibentönung ist für Dich immer von Haus aus eine sofort gültige ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) inbegriffen, daher ist eine Eintragung nicht erforderlich. Einfach beim nächsten TÜV Termin oder der nächsten Verkehrskontrolle vorlegen.
Nein, es dürfen lediglich die Fenster ab der B-Säule mit Tönungsfolie versehen werden. Die vorderen Seitenscheiben zwischen A- und B-Säule der Karosserie zu tönen, ist unzulässig, da hierdurch das Sichtfeld des Fahrers zu stark eingeschränkt würde.
Im Gegensatz zu einer Werkstönung bietet eine nachträgliche Scheibentönung den Vorteil, bis zu 99% UV Absorbierung zu besitzen. daher benötigt man auf der Rückbank weder Sonnenschirm noch Sonnencreme.
Mit der Scheibentönung hast Du einen gewissen Sichtschutz, der Inhalt und die Insassen des Fahrzeugs sind vor neugierigen Blicken geschützt und Deine Privatsphäre bleibt erhalten.
Durch den stabilisierenden Verbundeffekt fliegen bei Einbruch oder Unfall erheblich weniger gefährliche Glassplitter herum. Dadurch wird das Verletzungsrisiko nach einem solchen Vorfall deutlich gemindert.
Die Scheibentönung reduziert die Hitzeentwicklung im Inneren des Fahrzeugs. Das bedeutet mehr Fahrkomfort und weniger Kraftstoffverbrauch durch die Klimaanlage.
Cool, geschmackvoll, formvollendet, kunstreich, elegant, sportlich oder stylisch. Mit einer Scheibentönung verleihst du deinem KFZ das ganz besondere Etwas. Egal, ob die Scheiben hell oder dunkel getönt werden - Du gibst deinem Fahrzeug einen persönlichen Akzent.
Häufig gestellte Fragen zur Teil- oder Vollfolierung
Ja, das Nutzen der Waschanlage ist kein Problem. Es sollte eine Zeit von 24 Stunden eingehalten werden, damit der Kleber die volle Klebkraft entfalten kann. Danach ist es kein Problem, durch die Waschanlage zu fahren.
WICHTIG ist, bei matter Folie keinen Heißwachs zu benutzen.
Nein, eine Eintragung ist nicht nötig, da es sich um eine rückrüstbare Folie handelt.
Zum Teil. Zur groben Orientierung sei gesagt: “Alles, was man mit dem Fingernagel fühlt, sieht man auch nach der Folierung noch”.
Die Folienhersteller geben eine Lebensdauer von 5-7 Jahren an. Nach dieser Zeit sollte man die Folie erneuern. Die Lebensdauer hängt dazu davon ab, wo das Fahrzeug steht und wie gut es gepflegt wird. Das Unterstellen in einer Garage wirkt sich positiv auf die Lebensdauer der Folie aus, während starke UV-Strahlung beispielsweise eher weniger vorteilhaft ist. Hier sollte man sich an die 5-Jahresempfehlung halten.
Selbstverständlich hast Du eine Gewährleistung von 2 Jahren auf unser Handwerk!
Es gibt verschiedene Kunststoffe. Außen am Auto finden wir meist ABS vor (oftmals leicht strukturiert). ABS lässt sich nicht folieren, da die Folie auf der Oberfläche nicht hält. Diese müsste dazu zunächst lackiert werden.
Es gibt natürlich noch andere Kunststoffarten, auf denen die Folie problemlos hält. Schicke uns gerne ein Bild der zu folierenden Kunststofffläche und wir schauen, was möglich ist.
Ja, auch orangene Folien haben wir vor Ort.
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Preis richtet sich nach dem, was gemacht werden soll. Am besten schreibst Du uns einfach und bequem über unser Kontaktformular und erhältst ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Häufig gestellte Fragen zur Lackschutz
Die Folien sind transparent und werden passgenau für Dein Fahrzeug angefertigt.
Viele Steinschlagschutzfolien verfärben sich nach kurzer Zeit durch UV-Strahlung gelblich. Dies ist bei unserer Folie nicht zu befürchten.
Du erhältst den Wert deines Fahrzeugs, indem Du stark beanspruchte Stellen des Lacks bzw. die Fahrzeugfront schützst. Zu Letzterer gehören Stoßstange, Kotflügel, Motorhaube, Spiegel, ggf. Dachansatz und ein Teil der A-Säule.
Die Folienhersteller geben eine Garantie von 7-10 Jahre auf die Steinschlagschutzfolie, abhängig davon, ob das Fahrzeug oft in der Garage steht oder häufig der UV-Strahlung ausgesetzt wird. Wenn das Fahrzeug oft untergestellt und vor UV-Strahlung geschützt wird, verlängert sich die Lebensdauer der Folie.